Abrechnung
Generell rechnen wir nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) von 1985 ab. Für Leistungen außerhalb dieses Verzeichnisses werden die GOÄ-Leistungen als Grundlage herangezogen und der 1,7 fache bzw. 2,3 fache Satz berechnet.
Kostenträger [Privatversicherungen, Beihilfen, etc.] sind in den letzten Jahren restriktiv geworden.
Abrechnungen nach der GebüH, sowie verwendete und verordnete Medikamente könnten je nach Versicherungstarif gekürzt werden. Bitte rechnen sie damit, dass ihnen möglicherweise nicht alles erstattet wird.
Wir versuchen in jedem Fall das optimale und kostengünstigste Behandlungsverfahren einzusetzen, um sie völlig zufrieden zu stellen.
Falls Sie Fragen zur Kostenerstattung haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
In diesem Sinne wünschen wir ihnen gute Gesundheit.
Ihr Praxis-Team Brendle